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Gemäß EG Maschinenrichtlinie vom 01.01.1993 (89/392/EWG) sowie der allge- meinen Norm "Sicherheit von Maschinen" (EN 292, Teil 1 und Teil 2) dürfen "Eintreibgeräte" nur in den dafür vorgesehenen Fachwerk- stätten repariert werden.
Als autorisierte Fachwerkstatt für die Reparatur von Eintreibgeräten erstellen wir Ihnen gerne einen kostenfreien und detaillierten Kosten- voranschlag.
Danach entscheiden Sie selbst, oder mit uns gemeinsam, ob das Gerät instand gesetzt werden soll.
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